Was macht man als Justizfachangestellte?
Als Justizfachangestellte spielst Du eine wichtige Rolle in der Justizverwaltung und unterstützt verschiedene Bereiche des Rechtssystems. Deine Aufgaben sind sehr abwechslungsreich und umfassen die Bearbeitung von Schriftstücken, die Verwaltung von Akten, die Betreuung von Besuchern sowie die Assistenz bei Gerichtsverhandlungen.
Du kümmerst Dich um organisatorische und verwaltende Arbeiten bei Gerichten oder in einer Staatsanwaltschaft. Dabei erledigst Du Büro-, Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben. Typische Aufgaben einer Justizfachangestellten sind:
- Akten anlegen
- Protokolle erstellen
- Fristen überwachen
- Schriftstücke beglaubigen
- Gerichtskosten berechnen
- Bürger beraten
Wo kann ich als Justizfachangestellte arbeiten?
Die meisten Justizfachangestellten arbeiten bei Gerichten, wie Zivil-. Verwaltungs- oder Strafgericht, oder in einer Staatsanwaltschaft. Doch auch in Rechtsanwaltskanzleien oder Notariaten kannst Du als Justizfachangestellter arbeiten.
Ausbildung zur Justizfachangestellten
Wenn Du Justizfachangestellte werden willst, musst Du eine duale Ausbildung absolvieren. Das bedeutet, dass Du im Wechsel im Ausbildungsbetrieb und dem Berufskolleg ausgebildet wirst.
Über deine Aufgaben und Tätigkeiten musst Du ein schriftliches Berichtsheft führen, das regelmäßig von Deinem Ausbilder überprüft wird.
In der Regel dauert die Ausbildung zur Justizfachangestellten 3 Jahre, in manchen Bundesländern oder bei sehr guter Leistung ist eine Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich.
Während der Ausbildung musst Du eine Zwischenprüfung ablegen, um zur Abschlussprüfung am Ende Deiner Ausbildung zugelassen zu werden. Hast Du diese bestanden, bist Du staatlich anerkannter Justizfachangestellter beziehungsweise staatlich anerkannte Justizfachangestellte.
Welche Voraussetzung muss ich für die JFA-Ausbildung erfüllen?
- Kein Mindestschulabschluss
- Gute Noten in Deutsch, Mathematik und Wirtschaft
- Selbstorganisation
- Sorgfalt & Genauigkeit
- Konfliktlösungsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
Rechtlich gibt es keinen vorgeschriebenen Schulabschluss, um die Ausbildung zur Justizfachangestellten zu beginnen. In der Praxis haben die meisten Auszubildenden aber mindestens einen guten Realschulabschluss oder sogar das (Fach-)Abitur.
Im Berufsalltag sind gute Noten in Deutsch, Mathe und Wirtschaft vorteilhaft. Sie helfen Dir dabei, Kosten- und Zinsberechnungen durchzuführen und Protokolle richtig zu verfassen. Wichtiger als gute Noten sind aber Deine persönlichen Stärken: Als Justizfachangestellte ist eine sorgfältige und genaue Arbeitsweise Grundvoraussetzung. Eine gute Selbstorganisation hilft bei der Bearbeitung und Archivierung von Akten. Nicht zuletzt solltest Du an kaufmännischen Tätigkeiten und der Arbeit mit dem Gesetz interessiert sein.
Wie läuft die Ausbildung zur Justizfachangestellten ab?
Größtenteils arbeitest Du in Deiner ausbildenden Behörde (Gericht oder Staatsanwaltschaft). An vereinzelten Tagen oder im Blockunterricht besuchst Du die Berufsschule für den theoretischen Unterricht.
Mehr Infos zum Ablauf, den Ausbildungsinhalten und den Prüfungen findest Du in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten (JFAngAusbV).
Theorieunterricht
In der Berufsschule wird Dir vor allem das theoretische Wissen vermittelt, das Du im späteren Berufsleben als Justizfachangestellte brauchen wirst. Neben allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde werden Dir vor allem berufsbildende Fähigkeiten beigebracht. Themen, die Dich erwarten, sind:
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen
- Büroorganisatorische Abläufe
- Arbeitsorganisation
- Informationsverarbeitung
- Kosten- und Entschädigungsrecht
- Fallbezogene Rechtsanwendung in Zivilverfahren, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in Verfahren der freiwilligen Gerichtbarkeit
Praxis
In der Regel ist Deine Ausbildungsstätte ein Amtsgericht oder eine Staatsanwaltschaft. Dort wirst Du stückweise in das Arbeitsleben herangeführt. Du lernst, wie Du Dokumente bearbeitest und archivierst oder Sitzungen und Verhandlungen protokollierst und Berichte erstellst. Mit der Zeit übernimmst Du mehr Verantwortung und wirst stärker in Gerichtsprozesse eingebunden.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und dauert insgesamt höchstens 180 Minuten. Du wirst in folgenden Fächern schriftlich geprüft:
- Gerichtliche Verfahrensabläufe
- Büroorganisation
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung legst Du am Ende deiner JFA-Ausbildung ab. Sie besteht aus 3 schriftlichen und 2 praktischen Prüfungen. Schriftliche Prüfungen sind:
- Gerichtliche Verfahrensabläufe (120 Minuten): Du bearbeitest praxisbezogene Aufgaben oder Fälle. Thematisch geht es insbesondere um rechtliche Grundlagen und Verfahrensabläufe. Du sollst zeigen, dass Du die für die Mitwirkung im Verfahren erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hast.
- Büroorganisation (90 Minuten): Du sollst zeigen, dass Du Aufgaben der Büroorganisation erledigen kannst. Besonders in Betracht kommen Fristen, Zustellungen sowie Geschäftsordnung und ergänzende Vorschriften.
- Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten): Du bearbeitest praxisbezogene Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt und sollst dabei zeigen, dass Du allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kannst.
Praktisch wirst Du in den Fächern Textverarbeitung und fallbezogene Rechtsanwendung geprüft.
- Textverarbeitung: In 45 Minuten bearbeitest Du eine praxisbezogene Aufgabe zur Textverarbeitung. Dabei sollst Du zeigen, dass Du Texte nach Vorgabe formulieren und formgerecht gestalten kannst. Die Aufgabe umfasst das Konzipieren und Erstellen eines Textes nach stichwortartigen Angaben sowie das Erstellen und Gestalten eines Textes unter Anwendung standardisierter Vorlagen.
- Fallbezogene Rechtsanwendung: Du sollst zeigen, dass Du Sachverhalte analysieren, beurteilen und Lösungen aufzeigen kannst. Die praktische Aufgabe im Rahmen der Rechtsanwendung ist Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch. Du sollst zeigen, dass Du Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kannst. Die Bearbeitung der Aufgabe und das Prüfungsgespräch sollen nicht länger als 45 Minuten dauern.
Justizfachangestellte: Gehalt während der Ausbildung
Als Justizfachangestellte absolvierst Du Deine Ausbildung für gewöhnlich bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Dementsprechend richtet sich die Höhe Deines Gehalts während der Ausbildung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG).
Folgendes Gehalt kannst Du während Deiner Ausbildung erwarten:
- Im Ausbildungsjahr: circa 1.087 Euro brutto
- Im Ausbildungsjahr: circa 1.141 Euro brutto
- Im Ausbildungsjahr: circa 1.191 Euro brutto
Justizfachangestellte: Gehalt nach der Ausbildung
Nachdem Du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst Du Dich über Dein erstes volles Gehalt freuen. Wie hoch Dein Gehalt als Justizfachangestellte sein wird, hängt auch jetzt von verschiedenen Faktoren ab: der Arbeitsort, Deine Berufserfahrung und Deine Qualifikation wirken sich auf Dein Gehalt aus.
Als Justizfachangestellte wirst Du für gewöhnlich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) bezahlt. Dieser Tarifvertrag sieht mehrere Entgeltgruppen mit jeweils eigenen Gehaltsstufen vor. Je höher die Entgeltgruppe und die Gehaltsstufe, desto höher Dein Gehalt. Um in die nächsthöhere Gruppe zu gelangen, musst Du befördert werden. In die nächste Stufe steigst Du automatisch im Laufe Deiner Karriere auf.
Zu Beginn wirst Du meistens in die Gruppe E6 eingeordnet. Dein Einstiegsgehalt liegt dort bei rund 2.726 Euro brutto.
Mehr Gehalt kannst Du erwarten, wenn Du dich verbeamten lässt. Hierfür sind eine Weiterbildung sowie eine festgelegte Zeit an Berufserfahrung Voraussetzung.
Gehaltsunterschiede in den Bundesländern
Du kannst als Justizfachangestellter nicht nur beim Gericht oder in der Staatsanwaltschaft arbeiten. Auch eine Anstellung in Notariaten oder Rechtsanwaltskanzleien ist möglich. Hier wirst Du meist nicht nach Tarifvertrag bezahlt. Von Bedeutung sind neben Deiner Qualifikation und Deiner Berufserfahrung auch der Arbeitsort und die Unternehmensgröße.
Daraus ergeben sich Gehaltsunterschiede in den einzelnen Bundesländern. Während Du im Durchschnitt in Baden-Württemberg am besten bezahlt wirst, fällt Dein Gehalt als Justizfachangestellte in Mecklenburg-Vorpommern am geringsten aus. Durchschnittlich verdienst Du als Justizfachangestellter in Deutschland etwa 3.763 Euro brutto im Monat.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. (2023). Entgeltatlas. Entgelt für den Beruf: Justizfachangestellte/r. https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/7905
Wie kann ich mich als Justizfachangestellte weiterbilden?
Generell unterscheidet man in 2 unterschiedliche Arten von Weiterbildungen: Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen. Wenn Du als Justizfachangestellte Karriere machen willst, solltest Du diese in Erwägung ziehen.
Anpassungsfortbildungen
Im Berufsleben ist es wichtig, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Dabei helfen Dir sogenannte Aufstiegsfortbildungen. Diese Lehrgänge und Seminare solltest Du gelegentlich besuchen, um über Entwicklungen in den Bereichen Büroorganisation, Recht, Sekretariat oder Öffentliche Verwaltung informiert zu bleiben.
Aufstiegsfortbildungen
Aufstiegsfortbildungen kommen in Frage, wenn Du schon etwas Berufserfahrung gesammelt hast und den nächsten Schritt in Deiner Karriere gehen willst. Folgende Weiterbildungen können interessant sein:
- Justizfachwirt
- Verwaltungsfachwirt
- Steuer- und Rechtsbetriebswirt
- Gerichtsvollzieher
Studium
Mit dem geeigneten Schulabschluss kannst Du nach Deiner Justizfachangestellten Ausbildung auch ein Studium beginnen. Damit kannst Du Dein Fachwissen weiter vertiefen und Dich für zusätzliche Aufgabenbereiche qualifizieren. Passende Studiengänge sind beispielsweise:
- Rechtswissenschaft (Jura)
- Staats- oder Verwaltungswissenschaft
- Verwaltungsmanagement, Public Management
Fazit: Warum soll ich Justizfachangestellte werden?
Als Justizfachangestellte erwarten Dich abwechslungsreiche Aufgabenbereiche in der Welt der Rechtsprechung. Du trägst mit Deiner Arbeit wesentlich dazu bei, dass die Abläufe in Gerichten und Staatsanwaltschaften reibungslos funktionieren. Insgesamt stehst Du als Justizfachangestellte vor einer sicheren beruflichen Zukunft. Ein weiterer Vorteil ist, dass Du auch verbeamtet werden kannst. Das bringt Dir nicht nur ein höheres Gehalt, sondern auch andere Vergünstigungen.