Wer in Deutschland arbeitet oder Rente bezieht, erhält eine Steuerklasse. Sie entscheidet darüber, wie hoch die direkt einbehaltene Lohnsteuer vom Bruttogehalt ist und welche Freibeträge Du in der jährlichen Steuererklärung angeben darfst. Es gibt insgesamt 6 Steuerklassen. In den nächsten Abschnitten erfährst Du, in welcher Lohnsteuerklasse Du gehörst und wie Du sie ändern kannst.
Steuerklassen in Deutschland
In Deutschland wirst Du in eine von 6 Steuerklassen eingeordnet:
- Steuerklasse 1
- Steuerklasse 2
- Steuerklasse 3
- Steuerklasse 4
- Steuerklasse 5
- Steuerklasse 6
In welche Steuerklasse Du eingeordnet wirst, hängt überwiegend von Deinem Familienstand ab. Die Zuordnung erfolgt durch das zuständige Finanzamt und wird automatisch an Deinen Arbeitgeber weitergegeben.
Steuerklasse Beispiele: Steuerklassen für Arbeitnehmer:innen
Als alleinstehende:r Arbeitnehmer:in wirst Du in die Steuerklasse 1 eingeteilt. Diese gilt als eine der Lohnsteuerklassen mit den niedrigsten Freibeträgen – und damit dem niedrigsten Nettolohn. Zu dieser Steuerklasse gehören auch getrennt lebende Ehepartner, Verwitwete und Geschiedene.
Weniger – nämlich keine – Freibeträge hat nur noch Steuerklasse 6. Unter diese Lohnsteuerklasse fallen alle sozialversicherungspflichtigen Nebenjobs (auch neben der Rente).
Alleinerziehende können in die Steuerklasse 2 wechseln und haben damit einen höheren Nettolohn als in Steuerklasse 1.
Steuerklasse Beispiele: Steuerklassenkombination bei Ehepaaren
Nach der Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft weist das Finanzamt beiden Ehepartner automatisch Steuerklasse 4 ohne Faktorverfahren zu. Sie lohnt sich finanziell nur dann, wenn beide ein ähnliches Jahreseinkommen haben.
Unterscheiden sich die beiden Gehälter stark oder gibt es eine:n Partner:in, der:die kein Einkommen erzielt, lohnt sich der Wechsel der Steuerklasse. Dieser Wechsel ist jährlich einmal möglich.
Häufig wählt der Ehepartner mit dem höheren bzw. einzigen Einkommen Steuerklasse 3. Freibeträge beider Ehepartner werden zusammengenommen. Der andere Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen erhält Steuerklasse 5 und hat keine Freibeträge. Das bedeutet: Das niedrigere Einkommen wird ab dem ersten Cent besteuert. Durch diese Regelung lohnt es finanziell meist nur, wenn es einen alleinverdienenden Ehepartner gibt.
Seit 2010 gibt es ein zusätzliches Faktorverfahren. Beide Ehepartner bleiben in Steuerklasse 4. Doch verteilt sich die Steuerlast auf beide Verheiratete nach einem gerechten Faktor: Dieser Faktor drückt das Verhältnis des Einzelgehalts im Vergleich zum Gesamteinkommen aus. Diese Variante ist dem Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt gegenüber fairer.
Der Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 vor. Wann dies eintritt, ist noch unbekannt. Danach wird es „nur“ noch Steuerklasse 4 mit optionalem Faktorverfahren für Verheiratete geben.
Welche Lohnsteuerklasse bin ich und wie finde ich es heraus?
Deine aktuelle Lohnsteuerklasse findest Du auf der monatlichen Lohnabrechnung und in der jährlichen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Hast Du beides nicht zur Hand, kannst Du sie hiermit direkt ermitteln:
- Steuerklasse 1: Kinderlose Alleinstehende, Verwitwete, getrennt Lebende.
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende ab dem 1. Kind.
- Steuerklasse 3: Ehepartner mit dem höheren oder einzigen Gehalt.
- Steuerklasse 4: Verheiratete ohne Antrag auf Steuerklassenänderung.
- Steuerklasse 5: Ehepartner mit niedrigem oder ohne Einkommen.
- Steuerklasse 6: Jeder sozialversicherungspflichtige Nebenjob.
Quelle: https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/steuerklassen/
Wie kann ich meine Steuerklasse ändern?
Du kannst bis zu einmal im Jahr Deine Lohnsteuerklasse ändern, wenn:
- Du frisch geheiratet hast.
- Du einen (oder mehrere) sozialversicherungspflichtige Nebenjobs annimmst.
- Du Dich von Deinem Ehepartner trennst/scheiden lässt und ihr getrennt lebt.
- Dein Ehepartner verstorben ist.
- Du oder Dein Ehepartner nach einer Gehaltserhöhung deutlich mehr verdient oder ihr nun etwa gleich viel verdient.
- Du und Dein Ehepartner ein Kind erwartet und ihr das Beste aus dem Elterngeld holen möchtet.
- Du alleinerziehend wirst.
- Du oder Dein Ehepartner kurz vor dem Renteneintritt steht.
Den Antrag kannst Du online über Elster an Dein Finanzamt übermitteln.
Falls Du den Antrag lieber persönlich abgeben oder per Post versenden möchtest: Hier findest Du das Formular. Füll es online aus und drucke es im Anschluss aus.
Wie beeinflusst die Steuerklasse das Nettoeinkommen?
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel netto von Deinem Bruttolohn bleibt und wie viel Freibeträge Du in der Steuererklärung angeben kannst.
Der jährliche Grundfreibetrag gilt für jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Er liegt bei 11.604 Euro (2024). Bis zu diesem Betrag wird keine Lohnsteuer erhoben. Zusätzlich können alle den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro in der Steuererklärung angeben, so wie den Sozialausgabenpauschbetrag von 36 Euro.
In den Steuerklassen 1-4 kannst Du zusätzlich den Kinderfreibetrag von 6.024 Euro sowie den Freibetrag für Betreuung und Erziehung in Höhe von 2.928 Euro angeben. Diese werden auf jedes Elternteil aufgeteilt. Bei Steuerklasse 3 wird der gesamte Kinderfreibetrag auf die Steuerlast des höher verdienenden Partners angerechnet.
Alleinerziehende in Steuerklasse 2 bekommen die Hälfte des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für Betreuung und Erziehung. Zusätzlich erhalten sie einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er liegt bei 4.260 Euro für das erste Kind plus 240 Euro für jedes weitere Kind.
Lebt der andere Elternteil nicht in Deutschland, ist verstorben oder kommt der Unterhaltspflicht nicht nach, kannst Du als Alleinerziehender den vollen Kinderfreibetrag von 6.024 Euro beantragen. Ist Dein Kind jünger als 18 Jahre und ist nicht beim anderen Elternteil gemeldet, kannst Du den vollen Freibetrag für Betreuung und Erziehung beim Finanzamt beantragen. Der andere Elternteil kann dem widersprechen, wenn er die Betreuungskosten des Kindes selbst zahlt oder das Kind in einem wesentlichen Umfang selbst betreut.
Wie viel netto von Deinem Bruttolohn bleibt, kannst Du mit diesem Rechner mit wenigen Klicks ausrechnen.
Steuerklassen: Besondere Regelungen und Sonderfälle
- Bei Scheidung oder Tod des Ehepartners muss nicht direkt die Lohnsteuerklasse angepasst werden – Du hast bis zum 30.11 des Folgejahres Zeit für den Antrag.
- In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die im Ausland leben, werden der Steuerklasse 0 zugeordnet. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zahlen die sogenannten Grenzgänger keine Lohnsteuer in Deutschland.
- In Minijobs bleibst Du unterhalb des Grundfreibetrags und erhältst deshalb keine Steuerklasse. Auch ein Minijob als Nebenjob bleibt steuerfrei.
- Selbstständige und Freiberufler zahlen Einkommenssteuer, die anhand des jährlichen Gewinns berechnet wird – sie fallen in keine Steuerklasse.
- Bist Du mit einem Selbstständigen oder Freiberufler verheiratet, kannst Du Steuerklasse 3 oder 4 wählen.
- Das Einkommen aus nebenberuflich selbstständiger Arbeit wird nach der Steuerklasse des Hauptjobs versteuert.
- Bei sozialversicherungspflichtigen Nebenjobs gilt Steuerklasse 6. Du darfst wählen, welcher Job mit dieser Steuerklasse versteuert wird, um Deine Steuerlast gering zu halten.
- Bei Arbeitslosigkeit besteht die Lohnsteuerklasse weiter. Ein Wechsel der Steuerklasse während der Arbeitslosigkeit ist nur dann möglich, wenn Du dadurch weniger Arbeitslosengeld erhältst. Würde sich das Arbeitslosengeld durch den Steuerklassenwechsel erhöhen, darfst Du nicht wechseln.
Fazit – Deshalb ist die richtige Steuerklasse wichtig
Alle, die in Deutschland arbeiten, müssen Steuern zahlen. Die Lohnsteuer direkt vom Bruttolohn einbehalten. Die verschiedenen Steuersätze unterscheiden sich in den 6 Steuerklassen stark. Die höchsten Steuerbeträge werden in Steuerklasse 6 und 1 fällig. Die beliebteste unter den Lohnsteuerklassen ist Steuerklasse 3. Sie gilt jedoch nur für Verheiratete und lohnt sich vor allem für den Ehepartner, der ein höheres Gehalt hat. Ändern sich Deine Lebensumstände, solltest Du frühzeitig einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen. Dies ist einmal jährlich mit dem Stichtag 30.11 für das laufende Jahr möglich. Achte nach dem Antrag darauf, dass Deine neue Steuerklasse auf der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtig ist.