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Abfindung bei Kündigung – diesen Anspruch hast du

  • Autor: Laura Lindemann
  • Aktualisiert: 01.03.2024
  • Lesedauer: 7 Minuten
Titelbild: Abfindung bei Kündigung – diesen Anspruch hast Du

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für viele Arbeitnehmer eine belastende Situation. Neben den emotionalen Aspekten kommen auch einige finanzielle und rechtliche Fragen auf. Vielleicht hast Du schon mal von einer sogenannten Abfindung gehört, die im Falle einer Kündigung gezahlt werden kann. Wir verraten Dir in diesem Artikel, was eine Abfindung bei Kündigung bedeutet, unter welchen Umständen sie gezahlt wird und wie hoch sie ausfällt.

Was ist eine Abfindung?

Bei der Abfindung handelt es sich um eine einmalige Geldzahlung, die der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung an den Arbeitnehmer zahlt. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und die damit einhergehenden finanzielle Einbußen und Unsicherheiten.
Abfindungen werden meistens mit einem Aufhebungsvertrag vereinbart.

Wann habe ich Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?

Generell hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Insbesondere, wenn Du rechtmäßig gekündigt wirst, bekommst Du normalerweise keine Abfindung. Auch im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung steht Dir keine Abfindungszahlung zu.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber aber dennoch verpflichtet sein, Dir eine Abfindung zu zahlen.

Betriebsbedingte Kündigung

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung, zum Beispiel aufgrund von Umstrukturierungen, Rationalisierungen oder Betriebsstillegungen, kannst Du unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung haben. In diesem Fall greift §1a KSchG. Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass Du eine betriebsbedingte Abfindung beanspruchen kannst, wenn

  1. die Kündigung ausdrücklich aus betriebsbedingten Gründen erfolgt ist,
  2. Du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhoben hast und
  3. Dein Arbeitgeber Dich im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen hat, dass nach Ablauf der Klagefrist eine Abfindung beansprucht werden kann.

Festgelegte Abfindungsregelungen

Es kann sein, dass Dein Unternehmen feste Regelungen zur Abfindung bei Kündigung hat. Diese können zum Beispiel festgelegt sein in:

  • Sozialplänen
  • Tarifverträgen
  • Geschäftsführerverträgen
  • Einzelarbeitsverträgen

Aufhebungsvertrag

In einem Aufhebungsvertrag beschließen Du und Dein Arbeitgeber gemeinsam, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Viele Arbeitgeber bieten in solchen Fällen eine Abfindung an. Üblich ist das aber nur, wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausgeht. Verpflichtend ist die Zahlung einer Abfindung nach der Kündigung auch hier nicht. Über die Höhe kann frei verhandelt werden.

Auflösungsabfindung

Du kannst nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Stellt das Arbeitsgericht während des Prozesses fest, dass Deine Kündigung unwirksam ist, kann es unter Umständen zu einer Abfindungszahlung kommen.

Normalerweise bleibt Dein Arbeitsplatz bestehen, wenn die Kündigung gerichtlich für unwirksam befunden wird – in diesem Fall erübrigt sich natürlich auch die Zahlung einer Abfindung. Oft ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon stark belastet, wodurch eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Nach § 9 KSchG wird der Arbeitsvertrag durch das Gericht aufgelöst und der Arbeitgeber muss Dir eine entsprechende Abfindung zahlen.

Die Höhe der Abfindung wird ebenfalls vom Gericht bestimmt und beläuft sich üblicherweise auf bis zu 12 Monatsgehälter.

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?

Auch bei der Höhe der Abfindung nach Kündigung gibt es keine festen Vorschriften. Tatsächlich jedoch ist die Abfindungshöhe davon abhängig, wodurch sich der Anspruch auf die Abfindung ergibt.

Wenn Deine Abfindung fest vertraglich bestimmt wurde, also zum Beispiel im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist, kann der Arbeitgeber die Höhe der Abfindung selbst bestimmen. Es kann auch sein, dass er mit Dir über die Höhe der Zahlung verhandelt. Meist wirken sich unter anderem folgende Faktoren auf die Abfindungshöhe aus:

  1. Höhe des Bruttomonatsgehalts
  2. Branche, Region und Unternehmensgröße
  3. Länge der Betriebszugehörigkeit
  4. Verhandlungsgeschick

Hast Du jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung, gibt es auch eine festgelegte Abfindung:

Pro Beschäftigungsjahr kann der Arbeitnehmer ein halbes Brutto-Monatsgehalt als Abfindung fordern. Bei mehr als 6 Monaten wird auf ein volles Beschäftigungsjahr aufgerundet. Das Gehalt, das Du im letzten Monat vor der Kündigung erhalten hast, dient als Grundlage zur Berechnung.

Weitere Unterschiede bei der Höhe der Abfindung sind mit dem Alter verbunden. Bist Du als Arbeitnehmer älter als 50 und mindestens 15 Jahre im Unternehmen, stehen Dir bis zu 15 Monatsgehälter zu. Bei einem Alter von über 55 Jahren und mindestens 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, kannst Du bis zu 18 Monatsverdienste bekommen.

Abfindung berechnen

Wie schon erwähnt, kann die Abfindung nach Kündigung unterschiedlich hoch ausfallen. Generell kannst Du Dich bei der Berechnung an folgender Formel orientieren:

Abfindungshöhe = Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren

Beispiele für Abfindungen

Bruttomonatsgehalt Betriebszugehörigkeit Abfindungszahlung
4.000 Euro 3 Jahre 6.000 Euro
3.000 Euro 5 Jahre 7.500 Euro
4.000 Euro 10 Jahre 20.000 Euro
3.000 Euro 15 Jahre 22.500 Euro

Muss ich die Abfindung versteuern?

Grundsätzlich musst Du für die erhaltene Abfindung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, versteuern musst Du sie aber schon. Für die Abfindung bei Kündigung gilt die sogenannte Fünftel-Regelung. Die Summe wird also so behandelt, als würde sie in 5 Teilbeträge unterteilt und über 5 Jahre hinweg ausbezahlt, auch wenn sie in der Realität direkt ausgezahlt wird.

Deine Steuerlast wird dadurch gesenkt. Besonders als Geringverdiener macht sich diese Regelung erheblich bemerkbar. Wenn Du ohnehin zu den Top-Verdienern gehörst, profitierst Du hingegen kaum oder gar nicht davon.

Fazit – Abfindung als Ausgleich nach Kündigung

Die Abfindung kann im Falle einer Kündigung eine wichtige finanzielle Brücke für Dich sein. Jedoch gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. In bestimmten Fällen, sei es beispielsweise durch Regelungen in Tarifverträgen oder bei einer betriebsbedingten Kündigung, kann der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, Dir eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe orientiert sich dabei für gewöhnlich an der Länge der Betriebszugehörigkeit sowie Deinem letzten Brutto-Monatsgehalt. Im Falle einer Kündigung solltest Du Dir frühzeitig rechtlichen Rat einholen und die individuellen Umstände und Möglichkeiten zu prüfen.

Häufige Fragen

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung ist nicht pauschal festgelegt und kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Typischerweise orientiert sie sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Oftmals einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen bestimmten Betrag im Rahmen von Verhandlungen oder im Aufhebungsvertrag.
Ein grundsätzliches gesetzliches Recht auf eine Abfindung besteht in Deutschland nicht. Jedoch kann es bestimmte Situationen geben, in denen eine Abfindung in Betracht gezogen wird, etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, bei betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan oder bei gerichtlich festgestellter unrechtmäßiger Kündigung.
Der Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung ist nicht automatisch gegeben. In vielen Fällen wird eine Abfindung im Rahmen von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags vereinbart. Es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen, die in bestimmten Kündigungssituationen eine Abfindung vorsehen können.
Die Abfindungshöhe kann sich mit einer Formel berechnen lassen: 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in Euro. Beim letzten Bruttogehalt von 4.000 Euro würde das nach 5 Jahren eine Abfindung von 10.000 Euro bedeuten. Hier handelt es sich allerdings nur um Richtwerte. In der Regel bekommen ältere Mitarbeiter und Schwerbehinderte eine höhere Abfindung.