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Kündigung in der Probezeit – Darauf musst Du achten

  • Autor: Natalie Müller
  • Aktualisiert: 21.08.2024
  • Lesedauer: 14 Minuten
Titelbild: Kündigung in der Probezeit - darauf musst Du achten

In 25 % der Fälle besteht das neue Job-Glück die Probezeit nicht. Während der ersten Monate im neuen Job hast Du die Chance, Deine:n neue:n Arbeitgeber:in genau unter die Lupe zu nehmen. Und andersherum. Bist Du unzufrieden, darfst Du mit einer Frist von nur 2 Wochen kündigen – oder kannst ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Klingt unkompliziert? Eine Kündigung in der Probezeit hat einige Tücken und Feinheiten.

Wie kannst Du kündigen, ohne eine Sperre von der Agentur für Arbeit zu bekommen? Wie muss die Kündigung aussehen? Das und mehr erfährst Du in den nächsten Abschnitten.

Was ist die Probezeit und welche Regelungen gelten?

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beginnt meist mit der Probezeit. Laut § 622 Abs. 3 BGB darf sie maximal 6 Monate betragen. Eine Mindest-Probezeit gibt es nicht. Manche Unternehmen verzichten sogar gänzlich auf sie. Wie lang Deine Probezeit dauert, kannst Du im Arbeitsvertrag nachlesen.

Diese ersten bis zu 6 Monate dienen dem näheren Kennenlernen. Du kannst entscheiden, ob Dir die neue Stelle wirklich gefällt, oder es im Vorstellungsgespräch besser klang, als es tatsächlich ist. Auch Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Deine Fähigkeiten und Eignung genau zu beobachten.

Bemerkst Du oder Dein Arbeitgeber, dass ihr kein gutes Match seid, könnt ihr beide mit einer Frist von nur 2 Wochen kündigen. Einen Kündigungsgrund braucht es im Kündigungsschreiben nicht.

Anders als bei der regulären Kündigung ist es unwichtig, zu welchem Tag die Kündigung eingeht. Der letzte Arbeitstag ist immer 14 Tage nach Zustellung der Probezeit-Kündigung und nicht auf den 15. oder letzten Tag des Monats beschränkt.

4 Ausnahmen gibt es dabei:

  1. Sieht der Tarifvertrag längere Probezeit-Kündigungsfristen vor, gelten diese.
  2. Schwangere stehen auch während der Probezeit unter dem besonderen Kündigungsschutz und dürfen nicht gekündigt werden (§ 17 MuSchG).
  3. Eine Kündigung wegen Diskriminierung oder zu Unzeiten ist unzulässig. Das bedeutet: Erhältst Du die Kündigung in der Probezeit, weil Du in der Gewerkschaft oder politisch aktiv bist, oder aufgrund Deines Geschlechts, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion, ist diese unwirksam. Unter Unzeiten versteht man Zeitpunkte, die für Dich als Arbeitnehmer eine außergewöhnlich hohe Belastung darstellen, wie beispielsweise der Tod eines Familienmitglieds.
  4. Eine fristlose Kündigung umgeht die 14-tägige Probezeit-Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung erfolgt beispielsweise nach Betrug am Arbeitsplatz, Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht oder nach tätlichen Angriffen auf Kolleg:innen.

Nicht alle Unternehmen sehen eine Probezeit vor – eine gesetzliche Vorschrift gibt es dafür nämlich nicht. Jedoch gelten laut Kündigungsschutzgesetz die ersten 6 Monate im neuen Arbeitsverhältnis als so genannte Wartezeit. Wartezeit deshalb, weil erst nach Ablauf der gesetzliche Kündigungsschutz greift. In diesen 6 Monaten muss in der Kündigung kein Grund angegeben werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder letzten des Kalendermonats.

Welche Gründe können zur Kündigung in der Probezeit führen?

Knapp 12 % der Arbeitnehmer kündigen während der ersten 100 Tage im neuen Job – also innerhalb der Probezeit. Etwa 16 % war schon kurz davor, die Kündigung einzureichen. Die meisten geben diese Gründe an:

  • Schlechte Einarbeitung
  • Verhalten der Vorgesetzten
  • Falsche Versprechungen und Angaben des Unternehmens
  • Besseres Jobangebot
  • Schlechtes Arbeitsklima

Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der Softgarden e-Recruiting GmbH bereits 2018.

Studie: Die ersten 100 Tage im Job aus Sicht der Bewerber

Quelle: Softgarden e-recruiting GmbH. (2018). Die ersten 100 Tage im Job
aus Sicht der Bewerber. Abgerufen am 23. Juni 2023, von https://go.softgarden.com/l/900541/2021-02-03/5612i/900541/1612396924Qn2ddfAU/2018_Probezeit_Arbeitgeber_softgarden.pdf

Auch Arbeitgeber dürfen in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Doch keine Angst: Die meisten Kündigungen erfolgen nicht willkürlich und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels musst Du Dir nur wenig Sorgen um das Nichtbestehen der Probezeit machen. Auch eine Krankmeldung in den ersten 4 Wochen stellt in der Regel kein Problem dar. Erhältst Du während der Probezeit die Kündigung, liegt es meistens an einem der folgenden Gründe.

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe während der Probezeit

Diese Kündigung kommt zustande, wenn Du als Arbeitnehmer:in vertragswidriges Verhalten an den Tag legst. Dazu zählen beispielsweise:

  • Blaumachen
  • Häufiges Zuspätkommen
  • Arbeitsverweigerung
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Mobbing
  • Arbeitszeitbetrug
  • Handgreiflichkeiten gegenüber Kollegen oder / und Kunden
  • Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz

Personenbedingte Kündigungsgründe während der Probezeit

Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn Du als Arbeitnehmer Deiner Arbeit nicht mehr oder im unzureichenden Maß nachgehen kannst.

  • Führerscheinverlust oder Verlust einer anderen behördlichen Erlaubnis, die für die Arbeit essenziell ist
  • Leistungsminderung durch Krankheit
  • Lange Krankheit oder viele häufige Krankheitsausfälle
  • Mangelnde Sprachkenntnisse
  • Zuvor definierte Ziele werden nicht erreicht
  • Unterdurchschnittliche Arbeitsleistung

Betriebsbedingte Kündigungsgründe während der Probezeit

Häufig liegt es nicht an Dir, Deinem Verhalten und Deiner Arbeitsleistung. Die betriebliche Situation kann sich ändern, sodass Du in der Probezeit gekündigt wirst. Bei betriebsbedingten Kündigungen trifft es meist die Mitarbeiter zuerst, die sich noch in der Probezeit befinden. Mögliche Gründe sind:

  • Umsatzrückgang
  • Auftragsmangel
  • Innerbetriebliche Umstrukturierungen
  • Dauerhafte Stilllegung des Betriebs
  • Fusion mehrerer Abteilungen
  • Einschränkungen des Betriebs
  • Effizientere Prozesse, wodurch weniger Mitarbeiter:innen benötigt werden

Formalitäten bei einer Kündigung in der Probezeit

Wie alle Kündigungen musst Du auch die Kündigung innerhalb der Probezeit schriftlich verfassen und händisch unterschreiben. Das sieht § 623 BGB vor. Eine WhatsApp-Nachricht oder ein Telefonanruf reichen leider nicht aus.

Doch keine Angst: Es braucht keine Doktorarbeit, sondern lediglich einen Dreizeiler.

Wie muss die Kündigung in der Probezeit aussehen?

Wichtige Inhalte einer Probezeit-Kündigung:

  • Deine Anschrift
  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum des Kündigungsschreibens
  • Datum des Arbeitsvertrages
  • Datum des letzten Arbeitstages
  • Deine Unterschrift
  • Dein Name

Der Wunsch nach der Bestätigung ist optional, jedoch aus rechtlichen Gründen empfehlenswert. So kann Dein Arbeitgeber die Kündigung im Nachhinein nicht leugnen.

Probezeit-Kündigung Muster

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom (Datum des Arbeitsvertrages) fristgerecht und unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist zum (Datum des letzten Arbeitstages – 14 Tage nach Eingang der Kündigung). Bitte bestätigen sie mir den Erhalt der Kündigung mit Nennung des Beendigungsdatums des Arbeitsverhältnisses schriftlich.

Mit den besten Grüßen
(Dein Name plus Unterschrift)

Weitere wichtige Aspekte Deines Kündigungsschreibens:

  1. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit zugestellt sein. Achtung: Das bedeutet, Deine Kündigung muss dem Arbeitgeber spätestens an diesem Tag vorliegen. Es reicht nicht, am letzten Tag der Probezeit die Kündigung bei der Post aufzugeben.
  2. Im Optimalfall sollte der Empfang bestätigt und nachweisbar sein – das schließt eventuelle spätere Konflikte aus. Eine Empfangsbestätigung erhältst Du beispielsweise durch:
    1. persönliche Übergabe durch Dich oder einen Boten des Kündigungsschreibens und Unterschrift des Arbeitgebers, dass diese ihm übergeben wurde
    2. persönliche Übergabe durch Dich oder einen Boten des Kündigungsschreibens mit einem oder mehreren Zeugen
    3. postalisch per Einschreiben oder Einwurf – diese Varianten gelten vor Gericht nur als Indiz für die Zustellung, jedoch nicht als tatsächliche Empfangsbestätigung

Die sicherste Variante ist demnach die persönliche Übergabe Deines Kündigungsschreibens.

Welche Fristen und Faktoren muss ich bei einer Probezeit-Kündigung beachten?

Möchtest Du in der Probezeit kündigen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Diese gilt nicht, wenn in Deinem Arbeitsvertrag andere Fristen vereinbart wurden. Lies deshalb zur Sicherheit Deinen Arbeits- und / oder Tarifvertrag gründlich durch.

Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?

Durch die 14-tägige Kündigungsfrist hast Du die Möglichkeit, jederzeit zu kündigen. Du bist nicht auf ein gewisses Datum angewiesen. Die 14 Tage zählen ab der Zustellung der Kündigung – egal ob es der 1. oder 10. oder 25. des Monats, Montag oder Donnerstag ist.

Auswirkungen einer Kündigung in der Probezeit auf das Arbeitsverhältnis

Sobald Du ein Arbeitsverhältnis beginnst, hast Du Urlaubsanspruch – auch, wenn du in der Probezeit kündigst. Er verfällt nicht. Wie viel Urlaubstage Dir zustehen, hängt vom Zeitpunkt Deiner Kündigung ab: Kündigst Du vor dem 30. Juni, bekommst Du für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit 1/12 des Jahresurlaubs. Ab dem 1. Juli hast Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Bei der Probezeit-Kündigung stehen Dir prinzipiell zwei Optionen offen: Du kannst für die 14 Tage Kündigungsfrist Urlaub beantragen oder Dir den Resturlaub auszahlen lassen. Es hängt auch von Deinem Arbeitgeber ab, welche Option in Deinem konkreten Fall gewählt wird. Wichtig: Er muss Dich darauf ansprechen und darf es nicht unter den Tisch fallen lassen. Auch wenn Dein Arbeitgeber nicht proaktiv auf Dich zugeht, hast Du Urlaubsanspruch – beziehungsweise Anspruch auf die Auszahlung der Resturlaubstage.

Wirst Du innerhalb der Probezeit gekündigt, steht Dir in der Regel keine Abfindung zu – außer im Arbeitsvertrag gibt es eine andere Regelung.

Arbeitslosengeld nach der Kündigung in der Probezeit

Viele, die während der Probezeit kündigen, haben zum Ende der Kündigungsfrist nicht direkt wieder einen neuen Job. Ist das bei Dir auch der Fall? Dann musst Du Dich arbeitslos melden.

Du hast folgende Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei Kündigung in der Probezeit:

Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast Du nur, wenn Du gekündigt wirst und Dich umgehend arbeitssuchend meldest. Zudem musst Du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet haben.

Warst Du vor der aktuellen Anstellung länger arbeitssuchend und keine 12 Monate in den vergangenen 30 Monaten sozialversicherungspflichtig angestellt, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich Hartz 4 genannt).

Arbeitslosengeld 1 erhältst Du nicht, wenn Dein Arbeitgeber wegen verhaltensbedingter Gründe oder fristlos gekündigt hat. In diesem Fall verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von 12 Wochen. Diese Sperrzeit wird auch dann verhängt, wenn Du selbst kündigst. Das bedeutet, dass Du für 3 Monate keine Leistungen aus Arbeitslosengeld 1 erhältst.

Auf Arbeitslosengeld 2 erhältst Du bei Deiner Kündigung keine Sperre. Jedoch reduziert sich der Regelsatz um 30 % für bis zu 3 Monate.

Wie kann ich in der Probezeit kündigen, ohne eine Sperre zu bekommen?

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt Deinerseits wahrscheinlich nicht leichtfertig. Das weiß auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Manchmal gibt es Umstände, die Dir nicht zumutbar sind – und deshalb keine Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt wird. Mögliche dieser Kündigungsgründe sind:

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Mobbing oder/und Bossing
  • Verspätete oder ausgebliebene Lohnzahlungen
  • Pflege eines Angehörigen

In diesen Fällen steht Dir sofort nach der Kündigung in der Probezeit Arbeitslosengeld zu.

Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung in der Probezeit wehren?

Eine Kündigung – auch nicht in der Probezeit – musst Du nicht einfach hinnehmen. Vor allem, wenn diese Formfehler auftreten:

  • Die Kündigung wird nur mündlich, per Fax, WhatsApp oder E-Mail erteilt
  • Die Kündigung ist nur mit einem Namenskürzel oder gar nicht unterschrieben
  • Du erhältst eine Kopie der Kündigung und nicht das Original
  • Die Kündigungsfrist wurde falsch berechnet oder nicht eingehalten
  • Die Kündigung wurde nicht von einem kündigungsberechtigten Mitarbeiter unterschrieben (Unterschriftberechtigt sind in der Regel „nur“ der Geschäftsführer, Inhaber, eine im Handelsregister vertretungsberechtigt eingetragene Person oder vertretungsberechtigte Führungskräfte. Generell gilt: Bemerkst Du bei der Unterschrift das Kürzel i.A. – im Auftrag – solltest Du stutzig werden und Dich an einen Anwalt wenden. Das Kürzel i.V. – in Vertretung – weist auf kündigungsberechtigte Personen hin.)
  • Es fand keine Anhörung des Betriebsrates statt – wenn dieser vorhanden ist
  • Die Kündigung wird Dir erst nach Ende der Probezeit zugestellt

Es gibt noch weitere Gründe, warum eine Kündigung in der Probezeit unwirksam ist:

  • Kündigung wegen Diskriminierung, politischen und religiösen Ansichten oder Geschlecht
  • Willkürliche Kündigungen
  • Kündigung in Unzeiten
  • Sittenwidrige Kündigungen (beispielsweise sexistische Gründe)
  • Wenn Du einen Betriebsrat gründen möchtest
  • Wenn Du einer Gewerkschaft angehörst
  • Wenn Du schwanger bist

Die Schwierigkeit besteht, eine ungerechtfertigte Kündigung zu erkennen, da im Kündigungsschreiben während der Probezeit kein Grund angegeben werden muss. Dein Anwalt wird Dich dahingehend umfassend beraten und die Kündigungsschutzklage einreichen.

Das Arbeitsgericht überprüft im Verfahren, ob die Kündigung in der Probezeit unwirksam oder wirksam ist. Sie sind darauf bedacht, dass es zu einer friedlichen Einigung kommt.

Gewinnst Du diesen Prozess (also wird die Probezeit-Kündigung als unwirksam erklärt) wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt. Wurdest Du während der Zeit des Verfahrens freigestellt, erhältst Du für diese Zeit Deinen Lohn rückwirkend.

Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber durch den Prozess nicht mehr gegeben, kann das Gericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzen – zum Datum der Kündigung. Ein Anrecht auf Abfindung hast Du dabei nicht. Jedoch kann das Gericht Deinen Arbeitgeber zur Zahlung verurteilen, wenn eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.

Verlierst Du den Prozess, endet das Arbeitsverhältnis zum Datum, das in der Kündigung angegeben wurde.

Egal wie die Kündigungsschutzklage ausgeht: Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis muss Dir ausgestellt werden.

Fazit – Was ist bei der Probezeitkündigung wichtig?

Während der Probezeit kannst sowohl Du als auch Dein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von nur 14 Tagen kündigen. Dennoch ist die Probezeit kein rechtsfreier Raum. Kündigungen wegen Diskriminierung, unsittlichen Gründen oder in der Schwangerschaft musst Du nicht hinnehmen. Du kannst Dich mit einem Anwalt und einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren.

Möchtest Du innerhalb der Probezeit kündigen, solltest Du auf die Sperre des Arbeitslosengeldes achten und im Zweifel erst dann kündigen, wenn bereits ein neuer Job in Aussicht steht. Mobbing oder andere unzumutbare Zustände musst Du nicht hinnehmen. In solchen Fällen gibt es keine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit.

Gib das Kündigungsschreiben im besten Fall persönlich ab und lass Dir die Zustellung bestätigen. Damit beugst Du eine Anfechtung des Arbeitgebers vor. Du kannst einen Urlaubsantrag für Deine letzten 14 Tage im Unternehmen stellen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, verfällt Dein Urlaub nicht – Du bekommst ihn ausgezahlt.

Häufige Fragen

Während der Probezeit gilt eine Frist von 2 Wochen. Sowohl, wenn Du selbst kündigst als auch wenn Du gekündigt wirst, braucht es keine Angabe von Gründen.
Wie schon erwähnt, kann die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen. Trotzdem sind die meisten Kündigungen nicht willkürlich. Die Gründe sind dabei meistens betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Beispiele sind Umsatzrückgang, Arbeitszeitbetrug oder unterdurchschnittliche Arbeitsleistungen.
Selbst kündigen in der Probezeit sorgt dafür, dass Du eine Sperrfrist bekommst. Bist Du nach der Kündigung arbeitssuchend, bekommst Du für drei Monate kein Geld von der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld 1). In Ausnahmefällen wird diese Sperre aufgehoben, beispielsweise wenn Du aufgrund von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder der Pflege eines Angehörigen gekündigt hast.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir in der Probezeit kündigt, hast Du in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn es wurde im Arbeitsvertrag festgelegt.