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Urlaub in der Probezeit – was Du wissen solltest

  • Autor: Laura Lindemann
  • Aktualisiert: 21.08.2024
  • Lesedauer: 7 Minuten
Meer, Strand und Palmen. Eine Frau steht mit dem Rücken zur Kamera und trägt einen Strandhut.

Die Probezeit ist eine besondere Phase in Deinem Arbeitsverhältnis, in der sowohl Du als auch Dein Arbeitgeber sich besser kennenlernen. Aber was passiert, wenn Du genau in dieser Zeit eine Reise geplant hast, eine Hochzeit ansteht oder Du oder einfach mal eine Pause brauchst? Darf man überhaupt Urlaub in der Probezeit nehmen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Dieser Artikel wird Dir helfen, alle wichtigen Fragen rund um das Thema „Urlaub in der Probezeit“ zu beantworten.

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Der Mythos, dass Urlaub in der Probezeit nicht erlaubt sei, hält sich hartnäckig. Aber: Ja, man darf in der Probezeit Urlaub nehmen! Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, auch während der Probezeit. Allerdings gibt es dabei einige Punkte zu beachten:

Wann kann man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Das Bundesurlaubgesetz sieht vor, dass „der volle Urlaubsanspruch […] erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben [wird]“. Man spricht hier auch von einer sogenannten Wartezeit, in die die Probezeit üblicherweise fällt. Ergo: Du hast erst nach Deiner Probezeit Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Trotzdem steht Dir ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, ein Zwölftel pro Monat, den Du im Arbeitsverhältnis bist.

Kann der Arbeitgeber in der Probezeit Urlaub verweigern?

In der Probezeit ist Dein Arbeitgeber besonders darauf bedacht, Deine Arbeitsleistung zu beurteilen. Daher wird er in der Regel vorsichtig sein, wenn es um Urlaubsanträge in dieser Zeit geht. Deinen Urlaub verweigern kann er Dir aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen, wie zum Beispiel:

  • Hohes Arbeitsaufkommen zu bestimmten Stoßzeiten
  • Ausfälle anderer Mitarbeiter, zum Beispiel durch Krankheit
  • Betriebsurlaub mit festem Termin
  • Teilnahme an einer Schulung im Rahmen Deiner Einarbeitung

oder, Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Wie viele Tage Urlaub hat man in der Probezeit?

Eine der häufigsten Fragen in Bezug auf Urlaub während der Probezeit ist die nach der Anzahl der Tage, die einem zustehen. Die Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der vertraglich vereinbarte Jahresurlaub und die Dauer Deiner Anstellung.

Wie schon erwähnt hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, basierend auf einer 6-Tage-Woche. Arbeitest du an fünf Tagen in der Woche, reduziert sich der gesetzliche Mindestanspruch auf 20 Tage. Viele Unternehmen bieten jedoch einen höheren Urlaubsanspruch, beispielsweise 25 oder 30 Tage im Jahr.

Wie schon erwähnt wird der Urlaubsanspruch in der Probezeit anteilig berechnet. Du kannst nicht sofort den vollen Jahresurlaub nehmen, sondern nur den Teil, der dir aufgrund der bisher im Unternehmen verbrachten Zeit zusteht. Der Urlaubsanspruch wird dabei monatlich berechnet.

Beispiel: Du hast einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Nach einem Monat stehen dir somit 2,5 Urlaubstage zu (30 Tage geteilt durch 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat).

In der Praxis bedeutet dies, dass du zum Beispiel nach zwei Monaten im Unternehmen bereits fünf Urlaubstage beanspruchen kannst. Wenn Du einen Urlaub während der Probezeit planst, solltest du dies im Hinterkopf behalten und sicherstellen, dass Dein Urlaubsanspruch den gewünschten Zeitraum abdeckt. Wenn Du zum Beispiel zwei Wochen Urlaub (also 10 Tage) nehmen möchtest, solltest du mindestens vier Monate im Unternehmen tätig sein, um den entsprechenden Anspruch zu haben.

Was passiert, wenn Du mehr Urlaub nimmst als Dir zusteht?

Es kann vorkommen, dass du in Absprache mit deinem Arbeitgeber mehr Urlaubstage nimmst, als Dir anteilig zustehen. Wenn du später das Unternehmen verlässt, könnte der Arbeitgeber die zu viel genommenen Urlaubstage mit Deinem letzten Gehalt verrechnen. Um solche Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, Deinen Urlaubsanspruch und den tatsächlichen Urlaubsverbrauch im Blick zu behalten.

Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn ich in der Probezeit kündige oder gekündigt werde?

Wenn Du in der Probezeit kündigst oder gekündigt wirst, hast du Anspruch auf die anteilig erworbenen Urlaubstage, basierend auf der Dauer deiner Beschäftigung. In Ausnahmefällen, etwa bei einer fristlosen Kündigung wegen Fehlverhaltens, kann der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verweigert werden. Alternativ ist unbezahlter Urlaub eine Option, muss aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel über den Urlaubsanspruch bei Kündigung.

Tipps für den Urlaub in der Probezeit

Logischerweise möchte man besonders in der Probezeit einen guten Eindruck hinterlassen, um eine Kündigung oder andere Probleme zu vermeiden. Trotzdem hast Du ein Recht auf Erholung. Hier sind einige Tipps, wie Du bei Urlaub in der Probezeit vorgehen kannst.

Urlaubsantrag gut begründen

Wenn Du in der Probezeit Urlaub beantragen möchtest, ist es wichtig, einen guten Grund anzugeben. Vielleicht handelt es sich um eine bereits vor Arbeitsbeginn geplante Reise, ein wichtiges familiäres Ereignis oder einfach die Notwendigkeit, eine kurze Auszeit zu nehmen, um frisch und motiviert in die nächsten Wochen zu starten.

Den richtigen Zeitpunkt wählen

Überlege Dir gut, wann Du den Urlaubsantrag stellst. Wenn Du erst seit wenigen Wochen im Unternehmen bist, ist es möglicherweise besser, noch ein wenig zu warten. Solltest Du jedoch einen bereits geplanten Urlaub haben, den Du vor deinem Arbeitsbeginn mitgeteilt hast, ist es ratsam, dies frühzeitig anzusprechen. Lege den Urlaub, wenn möglich, auf einen Zeitraum, in dem keine wichtigen Projekte oder Deadlines bevorstehen. So gibst Du Deinem Vorgesetzten mehr Flexibilität.

Kommunikation ist der Schlüssel

Sei offen und ehrlich mit deinem Arbeitgeber. Wenn Du bereits bei Deinem Vorstellungsgespräch auf den geplanten Urlaub hingewiesen hast, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Dein Urlaubsantrag genehmigt wird. Auch während der Probezeit ist es wichtig, transparent zu kommunizieren und frühzeitig auf deinen Wunsch hinzuweisen.

Fazit: Urlaub in der Probezeit – Geht das?

Urlaub in der Probezeit ist grundsätzlich möglich, aber es gibt einige Fallstricke zu beachten. Wichtig ist vor allem die Kommunikation mit Deinem Arbeitgeber. Eine frühzeitige und offene Absprache kann viele Missverständnisse vermeiden und deine Chancen erhöhen, dass Dein Urlaub genehmigt wird.

Letztlich hängt vieles vom Einzelfall ab: der Grund für den Urlaubsantrag, die Länge der Probezeit, und wie gut Du Dich bereits ins Unternehmen eingefügt hast. Wenn Du Deine Situation und Deine Bedürfnisse klar und transparent darlegst, stehen die Chancen gut, dass Dein Wunsch nach Urlaub in der Probezeit berücksichtigt wird.

Denke daran: Die Probezeit ist nicht nur ein Test für dich, sondern auch für Deinen Arbeitgeber. Wie gut die Zusammenarbeit in dieser Zeit funktioniert, kann entscheidend für eure gemeinsame Zukunft sein.

Häufige Fragen

Dein Urlaubsanspruch wird während der Probezeit anteilig anhand Deiner vertraglich geregelten Urlaubstage berechnet. Pro Monat im Unternehmen steht Dir ein Zwölftes des Jahresurlaubs zu. Bei 30 Urlaubstagen sind das beispielsweise 2,5 Tage Urlaub.
Ja, der Arbeitgeber kann den Urlaub in der Probezeit verweigern. Es müssen aber dringend betriebliche Gründe vorliegen.
Ja, der Urlaub, den Du während der Probezeit nimmst, wird bezahlt. Du hast auch in der Probezeit Anspruch auf Dein volles Gehalt während des Urlaubs, sofern es sich um reguläre Urlaubstage handelt. Beachte jedoch, dass es sich um anteilig erworbene Urlaubstage handeln muss.
Unbezahlter Urlaub ist in der Probezeit eine Option, wenn Du dringend eine Auszeit benötigst und dein regulärer Urlaubsanspruch noch nicht ausreicht. Dieser muss jedoch ausdrücklich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, da kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.