Sicher hast Du schon mal den Begriff „Gratifikation“ gehört. Klingt vielleicht etwas sperrig, aber dahinter verbirgt sich mehr als nur ein zusätzliches Dankeschön des Chefs! In der Arbeitswelt kann eine Sonderzahlung Dein Gehalt ganz schön aufbessern.
Doch was bedeutet Gratifikation überhaupt? Welche Arten von Gratifikationen gibt es und muss ich sie zurückzahlen, wenn ich kündige? Wir beantworten in diesem Artikel die wichtigsten Fragen rund um die Gratifikation.
Gratifikation Bedeutung: Was ist eine Gratifikation?
Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff Gratifikation (lat. gratificatio = Gefälligkeit) auf eine Belohnung jeglicher Art. Im Berufsleben versteht man unter einer Gratifikation eine freiwillige Sonderzuwendung, die Du zusätzlich zum Gehalt bekommst. Man bezeichnet sie daher auch als Sondervergütung.
Gratifikationen werden oftmals ausgezahlt, um Mitarbeitende für ihre Leistung zu belohnen oder sich für eine langjährige Betriebszugehörigkeit zu bedanken. Ziel ist es, die Motivation der Mitarbeitenden zu erhöhen und sie so enger an das Unternehmen zu binden.
Rein rechtlich hast Du keinen Anspruch auf eine Gratifikation. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung Deines Arbeitgebers. Dementsprechend ist auch die Höhe der Sondervergütung individuell festgelegt.
Beispiele: Welche Formen von Gratifikationen gibt es?
Generell unterscheidet man drei Typen von Gratifikationen:
- Sonderzahlungen als Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung,
- Sonderzahlungen als Auszeichnung für eine langjährige Unternehmenszugehörigkeit und
- eine Mischform aus beiden.
Gratifikationen sind individuell im Arbeitsvertrag, in Form einer Betriebsvereinbarung oder einem geltenden Tarifvertrag geregelt. Auch durch den Gleichbehandlungsgrundsatz oder einer betrieblichen Übung kann ein Anspruch auf eine Sonderzahlung entstehen.
In der Regel bekommen Mitarbeitende eine Gratifikation als:
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Jubiläumszahlung
- Prämie
- Bonuszahlung auf Grundlage des Unternehmenserfolges
Auch Sachleistungen wie Gutscheine, Handys oder Rabatte zählen zu den Gratifikationen.
Steigt die Gratifikation bei längerer Betriebszugehörigkeit?
Prinzipiell entscheidet der Arbeitgeber über die Höhe der Sondervergütung. Jedoch müssen der Gleichbehandlungsgrundsatz und getroffene Vereinbarungen mit den Mitarbeitenden eingehalten werden.
Generell kann die Dauer der Betriebszugehörigkeit die Höhe der Sonderzahlungen beeinflussen. Für gewöhnlich kannst Du davon ausgehen, dass die Gratifikation bei längerer Unternehmenszugehörigkeit ansteigt.
Beispielhafte Gratifikation anhand der Betriebszugehörigkeit
In Tarifverträgen ist die Gratifikationshöhe oft an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt und abhängig von Deinem Monatslohn. So kannst Du Deine Gratifikation berechnen:
Betriebszugehörigkeit | Anteil vom Monatsgehalt |
6 Monate | 25 % |
12 Monate | 35 % |
24 Monate | 45 % |
36 Monate | 55 % |
Ist eine Gratifikation steuerfrei?
Grundsätzlich ist eine Gratifikation nicht steuerfrei, weder für Deinen Arbeitgeber noch für Dich als Arbeitnehmer. Es kann sogar passieren, dass Du durch die finanzielle Sonderzahlung in eine höhere Steuerklasse rutschst und mehr Lohnsteuer zahlen musst.
Wird die Sonderzuwendung einmalig gezahlt, zählt sie zu den sogenannten sonstigen Bezügen. Das heißt, dass die Zahlung nicht nur steuer- sondern auch sozialabgabepflichtig ist. Im Falle einer fortlaufenden Sonderzahlung wird diese als laufender Arbeitslohn versteuert.
Muss ich bei einer Kündigung die Gratifikation zurückzahlen?
Unter Umständen kann es passieren, dass Du eine erhaltene Sonderzahlung zurückzahlen musst. Bedingung hierfür ist, dass in Deinem Arbeitsvertrag beziehungsweise Tarifvertrag eine Rückzahlungsklausel hinterlegt ist. Diese wiederum ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Ohne diese Klausel kommt es darauf an, welche Form der Sonderzahlung Du erhalten hast. Geht es um die Auszeichnung Deiner Betriebszugehörigkeit, hast Du logischerweise bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch mehr. Wurde die Gratifikation als Belohnung Deiner Arbeitsleistung gezahlt, muss sie Dir anteilig gewährt werden.
Nicht zurückzahlen musst Du, wenn Die Sonderzahlung unter 100 Euro liegt oder das Arbeitsverhältnis frühstens ab dem 1. Juli des Folgejahres der Zahlung der Gratifikation endet. Hast Du beispielsweise am 1. Juli 2023 gekündigt, musst Du das letzte Weihnachtsgeld von 2022 nicht zurückzahlen.